Bereich Wohnen

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

  • Wohngeldrechner
    Hier können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten.

Wohngeldantrag-Online

Hier können Sie den Wohngeldantrag-Online ausfüllen, die notwendigen Anlagen/Nachweise hochladen und digital an die Wohngeldbehörde senden.

Wohngeld-Formulare für einen Erst-, Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zum Ausfüllen und Ausdrucken

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bewilligung von Wohngeld reichen Sie bitte mit den notwendigen Nachweisen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Bürgeramt ein. Zuständig ist das Bürgeramt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt. Die Anschriften der bezirklichen Bürgerämter finden Sie unter Kontakt.

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein!

  • Hinweisblatt zum Wohngeldantrag

    PDF-Dokument (136.4 kB)

  • Mietzuschussantrag

    nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Mietzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum als Mieter, Untermieter, mietähnliche Nutzungsberechtigte, Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus oder Heimbewohner

    PDF-Dokument (4.6 MB) - Stand: 01.2023

  • Lastenzuschussantrag

    nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum als Eigentümer, erbbauberechtigte Person oder Anspruchsberechtigte auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums oder Erbbaurechts

    PDF-Dokument (5.4 MB) - Stand: 01.2023

  • Merkblatt

    Hinweise zum anzugebenden Einkommen

    PDF-Dokument (138.7 kB) - Stand: 11.2022

  • Extrablatt für die Beantragung von Bildung und Teilhabe (BuT)

    PDF-Dokument (692.2 kB)

Nur für interne Nutzung

Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre Daten werden bei den zuständigen Bürgerämtern und Wohnungsämtern erhoben und verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie vom jeweils für Ihren Antrag zuständigen Bezirksamt als Verantwortlichem im Sinne des Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung.

Die in diesen Datenschutzerklärungen dargelegten Betroffenenrechte gelten entsprechend für die Datenverarbeitungen, die durch die Nutzung der auf unseren Seiten bereitgestellten Formulare erfolgt, also bei Einreichung eines ausgefüllten Formulars bei dem zuständigen Bezirksamt. Diese Rechte sind – sofern gewünscht – von den betroffenen Personen (Antragstellende) jeweils gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, an das der jeweilige Antrag zuständigkeitshalber gerichtet wurde, da auch dort die Datenverarbeitung erfolgt.

Technische Hinweise